Der Rückbau oder Abbruch von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen ist an strenge behördliche Auflagen gebunden.
Hier geht nicht, mal eben einen Bagger bestellen und weg damit...
Die baulichen Anlagen müssen vor dem Abbruch auf Schadstoffe untersucht werden. Diese werden in einem sogenannten Schadstoffkataster erfasst.
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird in der Regel behördlich gefordert für die Genehmigung des Abbruchs der baulichen Anlage.
Ein Schadstoffkataster ist wichtig für die spätere Entsorgung der kontaminierten bzw. belasteten Baustoffe.
Bauherren müssen bei beabsichtigten Umbauarbeiten oder Abbrucharbeiten von baulichen Anlagen vorher klären, welche gesetzlichen Vorgaben für Arbeiten in kontaminierten Bereichen einzuhalten sind und ob durch vorhandene Schadstoffe besondere Schutzmaßnahmen für alle Beteiligte erforderlich sind.
Unsere Experten entnehmen Materialproben die baulichen Anlagen, untersuchen diese im Labor und erstellen aufgrund der Untersuchungsergebnisse ein Schadstoffkataster.
Unser Bausachverständigenbüro erstellt Schadstoffkataster in den Bundesländern:
Schleswig-Holstein - Hamburg - Niedersachsen - Bremen - Saarland - Mecklenburg-Vorpommern - Brandenburg - Sachsen-Anhalt - Sachsen - Thüringen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Hessen - Baden-Württemberg - Bayern -
Besuchen Sie auch unsere Webseiten:
www.sachverstaendigenbuero-hoffmann.de - www.fertighaussachverstaendiger.de -
www.dachsachverstaendiger.haus - www.schadstoffgutachter.haus - www.sma-schadstoffmessung.de
www.schadstoffkataster.eu - www.hausbewertung-hoffmann.de - www.holzbaugutachter.eu - www.bauberatung-hoffmann.eu